Presseaussendung unserer Anwaltskanzlei

Der Feststellungsescheid MA22 834962/2018 vom 16. Oktober 2018  (17 Seiten) von Bgm Michael Ludwig, daß beim Hotel Intercont/Eislaufverein “keine UVP” nötig sei, ist unter http://www.wien.gv.at/kontakte/ma22/bekanntmachungen/pdf/intercontinental-bescheid.pdf abrufbar.

Da dieser Bürgermeister-Festellungsbescheid 834962/2108 am 30.10.2018 veröffentlicht wurde, können betroffene Personen der Umgebung in der 4 Wochen-Beschwerdefrist noch bis 27.11.2018 auch Beschwerde per email/Fax/Brief einlegen.

Nützen auch Sie diese Gelegenheit.

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++ Gegner der Wiener Hochhaus Politik erheben Beschwerde gegen negativen UVP-Bescheid ++

++ Beschwerde gegen Heumarktgebäude ++

++ Versetzung der Lothringerstraße um 11,5 m ++

++ Erweiterung der bestehenden Stellplätze von 177 auf 335 ++

++ Durchlüftung des benachbarten Stadtparks verhindert ++

 Mit UVP-Bescheid vom 16.10.2018 hat die Wiener Landesregierung über den Antrag der WertInvest Hotelbetriebs GmbH entschieden und festgestellt, dass für das Bauvorhaben „Hotel InterContinental“, „WEV“ und „Heumarktgebäude“ keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-G 2000 durchzuführen ist.

Am 19.11.2018 hat die List Rechtsanwalts GmbH im Namen vieler betroffener Bürger eine Bescheidbeschwerde gegen diesen negativen UVP-Bescheid erhoben. Die betroffenen Bürger vertreten die Ansicht, dass die Verbauung von 2,4 ha mitten in der Innenstadt auf jeden Fall einer UVP zu unterziehen ist.

Begründet wird dies in der Beschwerde wie folgt: 

  • Erfüllung des Anhang 1 Z 9 lit h UVP-G 2000: Bei dem gegenständlich beantragten Projekt sollen beide Fahrbahnen (Fahrtrichtung Johannesgasse und Karlsplatz) der Lothringerstraße um 11,5 m verlegt werden. Es kommt zu einer teilweisen Neuerrichtung dieser Straße. Es handelt sich jedenfalls um eine wesentliche Neuerrichtung eines Teilabschnittes der Lothringerstraße, deren verkehrsbedingte Auswirkungen unkalkulierbar sind.
  • Drohende Beseitigung der Frischluftschneise für die Wiener Innenstadt: Darüber hinaus ist festzuhalten, dass durch die Verwirklichung dieses Projekts die Durchlüftung des benachbarten Stadtparks verhindert wird. Aufgrund der Veränderung der Luftströmung wird es zu einer erheblichen Verschlechterung der Frischluftversorgung des Stadtparks kommen. Dies wird erhebliche Auswirkungen auf den Baumbestand des Stadtparks und daraus resultierend auf das gesamte Klima in der naheliegenden Umgebung des Stadtparks haben. Eine Schädigung des wertvollen, teilweise unter Naturschutz stehenden Baumbestandes des angrenzenden Stadtparks, eine der wenigen denkmalgeschützten Parkanlagen österreichweit, wäre ein unwiederbringlicher Verlust für die Öffentlichkeit.
  • Erfüllung des Anhang 1 Z 21 lit b UVP-G 2000: Die Anzahl der bestehenden Stellplätze soll von 177 auf 335 vergrößert werden. Bei einer Kumulierung der beantragten öffentlichen Parkplätze und der wirklich örtlich unmittelbar umliegenden „Wipark Garage Beethovenplatz“ und der „Garage Schwarzenbergplatz“ ergibt sich eine Zahl von 733 öffentlich zugänglichen Parkplätzen in einem unmittelbaren Zusammenhang.

Aus unserer Sicht hätte die Behörde daher jedenfalls eine Einzelfallprüfung vorzunehmen gehabt in welcher festzustellen gewesen wäre, ob aufgrund einer Kumulierung der Auswirkungen mit erheblichen schädlichen, belästigenden oder belastenden Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen und daher eine UVP für das geplante Vorhaben durchzuführen ist.

Für weitere Informationen steht Herr RA Univ. Doz. Dr. Wolfgang List unter 908 18 98 oder office@ralist.at gerne zur Verfügung.

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