Beim Heumarkt ist alles anders
Üblicherweise gibt es zu einem Bauprojekt einen Einreichplan; danach einen Bescheid der Baupolizei MA37, mit dem ein Bauprojekt genehmigt wird oder nicht!
Beim Projekt „Heumarkt neu“ ist das Anders!
Der Immobilienzar DDr. Michael Tojner reichte zum selben Projekt mit 2 Hochhäusern auf dem Heumarktgelände, wo heute noch der Sportplatz des Wiener Eislaufvereins ist, gleich drei (3) verschiedene Varianten ein und beschäftigte die Behörde (die Baupolizei MA37) damit, herauszufinden, welche der Varianten genehmigungsfähig ist.
Bürgermeister Michael Ludwig spielte bei diesem Varianten-Wirrwarr mit und stellte für jede dieser Varianten Feststellungsbescheide aus:
| 16.10.2018 | 834962 / 2018 |
| 13.08.2024 | 505230 / 2022 |
| 12.11.2024 | 1414330 / 2023 |
In denen stellt er immer fest, daß k e i n e Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig sei. Zu den Feststellungsbescheiden vom 16.10.2018 und 13.8.2024 urteilte das Gericht, daß Bürgermeister Ludwig rechtlich nicht gedeckte Feststellungsbescheide ausstellte und daß sehr wohl eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist.
Zu prüfen ist unter anderem der Umwelteinfluss Lärm auf die umgebenden Wohnhäuser und insbesondere auf das Akademische Gymnasium. Bekanntlich ist im städtebaulichem Vertrag des Gemeinderatsbeschlusses vom 01.06.2017 festgelegt, das die lärmende Hauptverkehrsader B1 neu gebaut werden soll, und zwar neben die Schule, dabei soll auch die 1.800 m² Grünfläche inkl. der Bäume geopfert werden. Die Magistratsdirektion ist mit dem Erstellen der Pläne für diese neue Strasse schon beauftragt worden.






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