Verwaltungsgerichtshof: keine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Heumarkt Hochhausprojekt von Prof. DDr. Michael Tojner

Der Verwaltungsgerichtshof hat am 25. Juni 2021 das Erkenntnis des  Bundesverwaltungsgerichtes vom 9. April 2019 beim Heumarkt-Projekt aufgehoben.

Somit ist die Bestimmung “Für das Bauvorhaben „Hotel InterContinental“, „WEV“ und „Heumarktgebäude“ ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-G 2000 durchzuführen.” gefallen.

 

Der Verwaltungsgerichtshof hat am 25.6.2021 im Fünfersenat von fünf Damen durch

die Vorsitzende Senatspräsidentin Dr. Herta Bayjones und die Hofrätinnen Dr. Christiana Pollak, Mag. Renate Rehak, Dr. Martina Leonhartsberger und Mag. Petra Liebhart-Mutzl als Richterinnen,

unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag. Wölfl,

 

über die Revisionen

  1. der WertInvest Hotelbetriebs GmbH (FN 068339z Johannesgasse 28 vormals Intercon Hotel GmbH, vormals Danube Hotel-Betriebsgesellschaft m.b.H, davor Intercontinental Hotel-Betriebsgesellschaft m.b.H.; protokolliert zu Ro 2019/05/0018) in Wien, vertreten durch die Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH in 1010 Wien, Schottenring 12, und

  2.  der Wiener Landesregierung (protokolliert zu Ro 2019/05/0019),

gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 9. April 2019, W104 2211511-1/53E, betreffend eine Feststellung nach § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht Wiener Landesregierung; mitbeteiligte 10 Parteien vertreten durch die List Rechtsanwalts GmbH in 1180 Wien, Weimarer Straße 55/1,

sowie

11. Alliance for Nature in 1160 Wien, Thaliastraße 7, im Verfahren zu Ro 2019/05/0019 vertreten durch Dr. Heinrich Vana, MAS, Rechtsanwalt in 1020 Wien, Taborstraße 10/2),

zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 9. April 2019, W104 2211511-1/53E, wird aufgehoben.

 

Dadurch wird der Spruch des Bundesverwaltungsgerichtes :Für das Vorhaben „Hotel InterContinental“, „WEV“ und „Heumarktgebäude“ im 3. Wiener Gemeindebezirk ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren nach dem UVP-G 2000 durchzuführen.” aufgehoben.
 

 

Mit Schreiben vom 6.3.2019 wurde vom Bundesverwaltungsgericht das beauftragte sachverständige ortsbildpflegerische Gutachten vom Gerichtsgutachter Prof. Manfred Wehdorn an die Verfahrensparteien versendet. Der ortsbildpflegerische Gerichtsgutachter führt den Näherungswert auf Basis einer Grobkubatur von 223.859,00 m³ an.
 
Für das Bauvorhaben wurde am 30.11.2018 beim Magistrat der Stadt Wien MA37 eine Baubewilligung beantragt.
 
Trotz der großen Dimension des Projektes mit einer Grobkubatur von 223.859,00 m³ in der Kernzone des UNESCO Welterbes will die Kulturstadt Wien für das große Hochhausprojekt keine Umweltverträglichkeitsprüfung machen.Die Gemeinde Wien hat in der Bauverhandung am 18.12.2019das Tojner Heumarkt Hochhaus-Projekt sogar genehmigt, aber noch keinen Baubewiligungsbescheid ausgestellt, weil das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes abgewartet wurde, das nun seit 25.6.2021 vorliegt und ganz im Sinne von Prof. DDr. Michael Tojner ist.
 
Landtagspräsident Ernst Woller kämpft für das Tojner Hochhausprojekt am Heumarkt. Er sagte am 20.12.2019 in der Gemeinderatssitzung: Projektentwickler Tojner hat Rechtssicherheit, und in diesem Sinne hat am 18. Dezember 2019, die Bauverhandlung in der MA 37 stattgefunden. – Und ich begrüße auch Herrn Abteilungsleiter Dr. Gerhard Cech im Gemeinderat. – Das Ergebnis dieser Bauverhandlung ist, dass nach den Bestimmungen der Wiener Bauordnung das eingereichte Projekt auf Basis der vorgelegten Unterlagen bewilligungsfähig ist, das heißt, er Rechtssicherheit hat, dass er innerhalb der nächsten vier Jahre dieses Projekt realisieren kann oder könnte. “

Anmerkung: Senatsrat Mag. Dr.iur. Gerhard Cech, LL.M. ist Dienststellenleiter der Magistratsabteilung 37 Baupolizei
Vorgelegt wurde das Projekt mit 2 Hochhäusern, der eine Luxuswohnturm hat 66,3 m Gebäudehöhe.
 

Die ganze Arbeit, inklusive das Gerichtsgutachten von Prof. Wehdorn im März 2019 war umsonst.
2 Jahre Zeit sind verstrichen.
 
Die Parteistellung von Anrainern der Häuser am Heumarkt wurde im Bauverfahren von der MA37 beharrlich abgelehnt, weil sie mehr als 20m vom geplanten Bauprojekt entfernt sind. Die Gemeinde Wien besteht auf der 20m Ausschließungsregel, obwohl das Hochhausgebäude 66,3 m hoch sein wird.
 

Das UNESCO Welterbe Komitee tagt vom 16.-31. Juli 2021 in Fuzhou, China, und beabsichtigt Wien noch auf der roten Liste “world heritage in danger” zu belassen. Obiges Erkenntnis Ro 2019/05/0018, 0019-8 vom 25.6.2021 bedeutet, daß die Ausstellung der Hochhaus-Baubewilligung mit dem 66,3 m Luxuswohnturm gemäß P.D. 7984  für Prof. DDr. Michael Tojner bevor steht.

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