Verwaltungsgerichtshof: keine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Heumarkt Hochhausprojekt von Prof. DDr. Michael Tojner

Der Verwaltungsgerichtshof hat am 25. Juni 2021 das Erkenntnis des  Bundesverwaltungsgerichtes vom 9. April 2019 beim Heumarkt-Projekt aufgehoben. Somit ist die Bestimmung “Für das Bauvorhaben „Hotel InterContinental“, „WEV“ und „Heumarktgebäude“ ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-G 2000 durchzuführen.” gefallen.