Heumarkt: Was bisher geschah

2008 wurde das Heumarktareal von der Buntes Wohnen GmbH, die im weiteren Verlauf den Status der Gemeinnützigkeit ablegte und aufgelöst wurde, zu einem Schnäppchen von 4,2 Millionen Euro gekauft.

2012 wurde die Tochtergesellschaft von Buntes Wohnen, die “Lothringerstraße 22 Projektentwicklungsgesellschaft” mit der WertInvest-Gruppe verschmolzen.
Im Jahr 2012 kaufte WertInvest auch das Hotel InterContinental und sie entwickelte in Absprache mit der Stadt Wien einen sogenannten “kooperativen Planungsprozess”. Das sich daraus ergebende Projekt mit einem 73 m hohen Wohnturm wurde von zahlreichen namhaften Architekten, darunter Achleitner, Kurrent und Puchhammer, mit Skepsis bis Ablehnung beurteilt.
Außerdem war klar, dass mit einem solchen Projekt das Welterbeprädikat für das Historische Zentrum von Wien in Verlust zu geraten drohte. Das Areal befindet sich in der Kernzone dieser Welterbestätte, die nach den damals geltenden Hochhausrichtlinien eine komplette AUSSCHLUSS ZONE FÜR HOCHHÄUSER war.

Die UNESCO, die die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Welterbekonvention prüft, stellte gleichfalls schon im Jahr 2012 fest, dass die Höhe des Hotels InterContinental die Höchstgrenze für ZUBAUTEN sei – das sind 38 Meter. Bei Neubau des Hotels wurde dringend empfohlen, diesen der Höhe der benachbarten Ringstraßenhäuser anzupassen.

2014 erklärte DDr. Michael Tojner in einem Zeitungsinterview:

er habe ein Commitment der Stadt Wien, sein Hochhausprojekt umzusetzen, “auch wenn sich die UNESCO aufregen wird”. (Die Presse vom 9. April 2014)

Tatsächlich wurden im selben Jahr die Hochhausrichtlinien zu Gunsten des Projektes geändert. Welterbestätten waren somit nicht mehr Ausschlusszonen für Hochhäuser.
Darüber hinaus wurde das mittlerweile heftig umstrittene Heumarkt-Areal 2017 unter Altbürgermeister Häupl und der damaligen Vizebürgermeisterin Vassilakou mit einer Flächenwidmung versehen, die genau auf das Hochhausprojekt zugeschnitten ist.
Diese Flächenwidmung wurde von der Volksanwaltschaft als Missstand bezeichnet, weil sie als Anlasswidmung das private Interesse vor das öffentliche stellt. (Eine ANLASSWIDMUNG ist laut Judikatur des Verfassungsgerichtshofes unzulässig. Trotzdem wurde diese so kritisierte Flächenwidmung bedauerlicherweise von der Volksanwaltschaft bis heute nicht angefochten und ist noch immer gültig.)

Als Ergebnis setzte die Kommission der UNESCO nach vielen vorangegangenen WARNUNGEN das Historische Zentrum von Wien 2017 auf die Liste der Welterbestätten in Gefahr, was bei Durchführung des Projektes die Aberkennung des Welterbeprädikates in den Raum stellt. Wien droht damit der Verlust dieser weltweit höchsten kulturellen Auszeichnung.
Seither wurden vom Bauwerber und der Stadt Wien in einer Art Salamitaktik die Höhen der inzwischen zwei Hochhäuser

  • erhöhter Neubau des Hotels und
  • neuer Wohnturm

nach und nach herabgesetzt, liegen aber noch immer weit über der Höchstgrenze von 38 Metern.
Inzwischen ist überdies der Abriss des Hotels geplant, weshalb eine Anpassung des Neubaus an die Morphologie der Ringstraße erfolgen sollte.

Vom 11. -13. März 2024 weilte wieder eine hochkarätige Monitoring Mission in Wien, um sich Vorschläge anzuhören, wie der Vertragsstaat Österreich das Projekt endlich welterbeverträglich anzupassen gedenkt. Hätte man seitens der Stadt Wien die Verpflichtungen aus der Welterbekonvention beherzigt, die seit Planungsbeginn völlig klar waren, wären die bisherigen Probleme nicht entstanden. So aber hat sie sich zum Verfechter des unpassenden Projektes und damit zum Steigbügelhalter eines Einzelnen gegen die Allgemeinheit gemacht.
Dem neuerlichen Bericht der Monitoring Mission wird mit großem Interesse entgegen gesehen.

Sitzung im Rathaus mit Vertretern der Stadt und der Monitoring Mission

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